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8967308 2012/03/28 09/38/58

Abfall: Sperrmüll

Leistungsbeschreibung

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

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Formulare

Anliegenkategorien:

8958661 Ver- und Entsorgung

Zuständige Behörden:

 

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