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8975160 2012/04/13 11/42/24

Abstammungsurkunde

Leistungsbeschreibung

Die Abstammungsurkunde wurde zum 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen “beglaubigten Registerausdruck" des Geburtseintrags festgestellt werden.

Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.

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Formulare

Anliegenkategorien:

8958429 Nach der Geburt
8958459 Heirat

Zuständige Behörden:

 

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