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8965382 2011/08/15 09/56/50

Alters- und Ehejubiläen

Leistungsbeschreibung

Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:

50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag und den 90. und 95. Geburtstagen werden im Auftrag des Ministerpräsidenten durch die Wohnsitzgemeinden ausgestellt, die Urkunden für die übrigen obengenannten Jubiläen werden von der Staatskanzlei auf Antrag der Wohnsitzgemeinde ausgefertigt.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel haben die Städte und Gemeinden Register, anhand derer die Urkunden ausgestellt oder bei der Staatskanzlei beantragt werden. Die zu Ehrenden erhalten die Glückwunschurkunden so unaufgefordert zum Jubiläumstermin.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Stadt/ Gemeinde übersendet den Antrag zur Ausstellung einer Glückwunschurkunde mindestens vier Wochen vor dem Jubiläumstermin an die Staatskanzlei.

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Rechtsgrundlage

Erlass über die Ehrung der Ehe- und Altersjubilare vom 24.11.2008;
Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 2008, S. 3454
 

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Formulare

Anliegenkategorien:

8958450 Sonstiges

Zuständige Behörden:

Lohfelden-Zentrale Dienste

 

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