Geburtsurkunde
Leistungsbeschreibung
In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen
- die Vornamen und der Geburtsname,
- das Geschlecht sowie
- Ort und Tag der Geburt des Kindes,
- die Vornamen und die Familiennamen der Eltern und
- die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Abstammungsurkunden und Geburtsscheine, die bis zum 31.12.2008 möglich waren, gibt es nicht mehr, weil sie kaum praktische Bedeutung hatten und im Ausland nicht bekannt sind.
An wen muss ich mich wenden?
Im Regelfall an das Standesamt, das das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.
Welche Gebühren fallen an?
Die
Ausstellung einer Geburtsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks
kostet 10 Euro, für das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5 Euro.
Rechtsgrundlage
- § 59
Personenstandsgesetz (PStG) Lebenspartnerschaft
- § 48
Personenstandverordnung (PStV)
Formulare
Anliegenkategorien:
Zuständige Behörden:























