Schrift vergrößern Schriftgröße normal Schrift verkleinern
Sitemap
Impressum
9710492 2011/12/07 10/22/22

Kurzarbeitergeld

Leistungsbeschreibung

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III. Es ermöglicht bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine sogenannte Entgeltersatzleistung, welche zwar durch den Arbeitgeber an seine Beschäftigten ausgezahlt, durch die zuständige Agentur für Arbeit aber erstattet wird. Neben dem eigentlichen Entgeltausfall für den Arbeitnehmer, welcher durch die Zahlungen aus dem Kurzarbeitergeld wenigstens teilweise ausgeglichen wird, erhalten die Unternehmen auch einen Teil der Sozialabgaben durch die Agentur für Arbeit zurückerstattet.

Es wird zwischen folgenden Arten des Kurzarbeitergeldes differenziert:

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.

Die Gewährung des Saison- Kurzarbeitergeld und der ergänzenden Leistungen hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Das Saison- Kurzarbeitergeld vermeidet Arbeitslosigkeit bei saisonalen Arbeitsausfällen wie witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder wirtschaftlichen Ursachen (Auftragsmangel) für Arbeitnehmer des Baugewerbes.

Mit der Gewährung von Transferkurzarbeitergeld sollen bei betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen (Betriebsänderungen im Sinne von § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)) Entlassungen vermieden werden.
 

9710831

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Agentur für Arbeit.
 

9710832

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Kurzarbeitergeld muss schriftlich bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Bei Versäumnissen der Erstanzeige oder Folgeanzeigen kann kein Kurzarbeitergeld gewährt werden.

9710833

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss spätestens am letzten Tag des Monats bei der zuständigen Agentur vorliegen, für den Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen wurde. Sollte der Arbeitsausfall länger als einen Monat dauern ist eine Folgeanzeige bis zum 15. des Monats zu leisten.

9710834

Formulare

Anliegenkategorien:

8958260 Arbeit und Beruf
8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen

Zuständige Behörden: