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9779606 2011/07/25 11/46/07

Sachverständige, öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Leistungsbeschreibung

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den drei Bereichen

  • Schäden an Gebäuden
  • Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • bautechnischer Brand- und Explosionsschutz

Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sind, sowie ihre besondere fachliche Qualifikation auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
 

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An wen muss ich mich wenden?

An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Nachzuweisen ist eine vorausgegangene mehrjährige berufliche Erfahrung in dem Sachgebiet, in dem der Antragsteller öffentlich bestellt und vereidigt werden will. Gutachten oder gleichwertige fachliche Ausarbeitungen, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen, sind vorzulegen. Der eigentliche Sachkundenachweis findet in der Regel anhand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung statt. Beizubringen sind folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Liste der Gutachten
  • 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung
  • Lebenslauf / Beruflicher Werdegang
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • 2 Passfotos
  • Anschriften zweier Referenzpersonen
     
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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des mehrstufigen Verfahrens und sind in einer eigenen Kostenordnung niedergelegt.

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Rechtsgrundlage

 

 

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Formulare

Anliegenkategorien:

8961058 Bauwesen
9722832 Sachverständige

Zuständige Behörden:

 

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