Sachverständige, öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Leistungsbeschreibung
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den drei Bereichen
- Schäden an Gebäuden
- Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- bautechnischer Brand- und Explosionsschutz
Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sind, sowie ihre besondere fachliche Qualifikation auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
An wen muss ich mich wenden?
An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Nachzuweisen ist eine vorausgegangene mehrjährige berufliche Erfahrung in dem Sachgebiet, in dem der Antragsteller öffentlich bestellt und vereidigt werden will. Gutachten oder gleichwertige fachliche Ausarbeitungen, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen, sind vorzulegen. Der eigentliche Sachkundenachweis findet in der Regel anhand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung statt. Beizubringen sind folgende Unterlagen:
- Antrag
- Liste der Gutachten
- 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung
- Lebenslauf / Beruflicher Werdegang
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- 2 Passfotos
- Anschriften zweier Referenzpersonen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des mehrstufigen Verfahrens und sind in einer eigenen Kostenordnung niedergelegt.
Rechtsgrundlage
- Gewerbeordnung
- Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen
- Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“
- Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die Sachgebiete „Bautechnischer Brandsschutz“ und „Bautechnischer Explosionsschutz“
- Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“
- Sachverständigenordnung
- Kostenordnung für das Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für Fragen des Bauwesens, Städtebaus und Berufswesens
Formulare
Anliegenkategorien:
Zuständige Behörden:























