Sachverständiger Handwerk
Leistungsbeschreibung
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt. Sachverständige sind für die fachliche und qualitative Kontrolle von Produkten und Dienstleistungen eines Fachgebietes zuständig.
Sachverständige stellen ihre objektive, sachkundige Kompetenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Typische Einschätzungsfälle liegen vor, wenn
• eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
• ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
• eine Sache bewertet,
• ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt,
• der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt
werden soll.
An wen muss ich mich wenden?
Sachverständige im Handwerk können nur durch die Handwerkskammern oder das Regierungspräsidium berufen werden.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Mind. 3 Jahre Erfahrung als Betriebsinhaber oder persönlich haftender Betriebsleiter
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung
- Nachweis der wirtschaftlichen Eignung
Sachverständigen in Anspruch nehmen:
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
- Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlage.
Sachverständigen in Anspruch nehmen:
- Es fallen Gebühren an. Diese variieren nach Zeit- und Arbeitsaufwand und ggf. nach Fachbereich.
Was sollte ich noch wissen?
Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks finden Sie auf der bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank des Handwerks.
Formulare
Anliegenkategorien:
Sonstiges
Gewerbe einschließlich Gaststätten
Sachverständige
Zuständige Behörden:























