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Impressum
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der angeforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht in Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. 9032108

 

An wen muss ich mich wenden?

 

Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden

Erdgeschoss

Strasse / Hausnummer: Lange Straße 20

Plz / Ort: 34253 Lohfelden

Telefon: (0561) 51102 - 26

Fax: (0561) 51102 - 31

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • Meldeschein. Diesen hält die Meldebehörde kostenfrei für Sie bereit.
    Viele Meldebehörden stellen ihn auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. (Die Meldebehörde kann die erforderlichen Daten auch zur direkten Aufnahme in das automatisierte Verfahren erheben.)
  • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
9032110

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

9032111

 

Welche Fristen muss ich beachten?

 

Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche oder elektronische Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).

Widerspruchsrecht
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
9032112

 

Rechtsgrundlage

 

Hessisches Meldegesetz (HMG)