Gewerbeanmeldung
Jede Aufnahme einer selbstständigen, gewerblichen Tätigkeit, egal ob Sie sie haupt- oder nebenberuflich ausführen, ist anzeigepflichtig. Selbst wenn Sie nur ein paar Stunden pro Woche selbstständig arbeiten, benötigen Sie einen Gewerbeschein. Maßgeblich ist, dass Sie diese Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausüben und eine Gewinnerzielung anstreben. Ausgenommen von dieser Pflicht sind die freien Berufe sowie Land- und Forstwirte.
Den Gewerbeschein erhalten Sie bei uns an folgender Stelle:
Ordnungsamt der Gemeinde Lohfelden
Lange Straße 20
34253 Lohfelden
Erdgeschoss, Zimmer 23 + 24,
Herr Haselböck, Herr Dixius, Frau Derfin, Frau Pohle
Telefon: 0561 - 51102-23, 24, 35, 39; Telefax: 0561 - 51102-31
Wichtig: Das Gewerbe müssen Sie dort anmelden, wo das Unternehmen angesiedelt sein soll. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, die Sie von zu Hause aus beginnen, ist die Behörde Ihres Wohnorts zuständig.























