Anmeldung eines Hundes:
• Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden.
• Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Email erfolgen.
• Das Formular zur Anmeldung können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen. Sie kann auch formlos schriftlich erfolgen.
Steuern:
• Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats.
• Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen; sie beträgt jährlich:
a) 60,00 Euro für den ersten Hund
b) 90,00 Euro für den zweiten Hundc) 180,00 Euro für jeden weiteren Hund.
Ausnahme: Hunde, die nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde gehalten werden und die nachweislich in einer anderen Stadt/Gemeinde versteuert sind, bleiben in Lohfelden steuerfrei.
Für weitere Ausnahmen steht Ihnen unsere Hundesteuersatzung unter unserem Ortsrecht im PDF-Format zur Verfügung
Abmeldung eines Hundes:
• Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht oder wenn das Tier abgegeben wird oder verstirbt.
• Die Abmeldung muss schriftlich oder persönlich erfolgen.
• Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
• Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei.
• Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.
Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Hundesteuer ist:
Frau Megens, Tel.: 0561/51102-46, Fax: 0561/51102-31, petra.megens@lohfelden.de























