Neuer Personalausweis seit 1. November 2010
Ab dem 01. November 2010 kann der neue Personalausweis in Form einer Checkkarte beantragt werden.
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder ab 12 Jahren werden Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Diese Unterlagen wer-den bei der Beantragung benötigt:
• Alter Personalausweis oder Reisepass
• Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie
• Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
• Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 € (10 Jahre gültig)
• Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
• Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Weitere Gebührenregelungen
• Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres gebührenfrei
• Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,- €
• Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
• Ändern der PIN im Bürgerservice (z.B. PIN vergessen) 6,- €
• Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
• Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
• Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,- €
• Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates
- Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.
Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen (biometrietaugliche Lichtbilder), keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Funktionen des neuen Personalausweises
Online-Ausweisfunktion
• Was ist die Online-Ausweisfunktion?
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Identität in der elekt-ronischen Kommunikation mit dem Ausweis nachzuweisen, im Sinne von „Das bin ich“. Die Identitätsdaten sind sicher auf dem Ausweis selbst ge-speichert. Nutzbar ist die Online-Ausweisfunktion nur bei den Anbietern, die das elektronische Ausweisen in ihren Diensten auch tatsächlich anbieten.
• Wie funktioniert der Nachweis der elektronischen Identität mit der Online-Ausweisfunktion?
Die Online-Ausweisfunktion ist dafür vorgesehen, das Ausweisen und Anmelden im Rahmen elektronischer Dienstleistungen zu vereinfachen.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig und bietet volle Fle-xibilität: Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, ob sie die Funktion nutzen möchten. Sie können zudem diese Entscheidung jederzeit ändern. Auf Wunsch kann die Online-Ausweisfunktion, solange das Dokument gültig ist (in der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde) jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden. Online-Service kann man z.B im Internet bei Online-Shops, Banken oder E-Mail-Anbietern nutzen, aber auch bei Anbietern aus der Verwaltung beispielsweise bei der Beantragung von Geburtsurkunden oder einer Kfz-Ummeldung. Die Online-Ausweisfunktion funktioniert nicht nur im Internet. Auch an Verkaufsautomaten (beispielsweise Fahrkarten), bei Anmietungen von Autos und Fahrrädern oder beim Einchecken in Hotels kann der elektronische Identitätsnachweis des Personalausweises eingesetzt werden.
• Welche Vorteile bringt die Online-Ausweisfunktion?
Besserer Datenschutz
Besserer Schutz beim Online-Shopping
Besserer Kinder- und Jugendschutz
Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltung
Unterschriftsfunktion
• Was ist die qualifizierte elektronische Signatur?
Die qualifizierte elektronische Signatur dient dazu, Dokumente elektronisch rechtsverbindlich zu unterschreiben, im Sinne von „Das habe ich geschrieben“ bzw. „Das will ich“. Zusätzlich lassen sie erkennen, ob Dokumente nach dem Signieren verändert worden sind. Der Unterzeichner nutzt die qualifizierte elektronische Signatur zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Willenserklärung. Die elektronische Signatur ist der persönli-chen, eigenhändigen Unterschrift weitgehend rechtlich gleichgestellt. Jeder Ausweisinhaber kann die Unterschriftsfunktion auf eigenen Wunsch nutzen. Hierfür muss er eine entsprechende Komponente – ein sogenanntes Signaturzertifikat – bei einem Dienstleister (Signaturanbieter) erwerben und auf seinen Personalausweis nachladen.
• Wie erhält man ein Signaturzertifikat?
Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Anbietern, die nach dem Signaturgesetz staatlich zugelassen sind. Eine Liste dieser Signaturanbieter ist im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verfügbar.
• Wie wird die Unterschriftsfunktion angewendet?
Mit der Unterschriftsfunktion können Bürgerinnen und Bürger sowie Un-ternehmer z. B. elektronische Verträge (etwa Vollmachten, bestimmte Mietverträge) und Urkunden unterzeichnen, die der Schriftform bedürfen, um rechtswirksam zu sein. Gleiches gilt auch für Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden, die schriftlich erfolgen müssen. Maßgeblich ist, dass die digital unterschriebenen Dokumente in elektronischer Form, also z.B. als Textdokument oder als E-Mail, vorliegen.
Fingerabdrücke
Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken er-möglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Über-prüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden unter 0561/51102-26 oder im Internet unter www.personalausweisportal.de.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden
- Ordnungsverwaltung/ Bürgerservice -























