Lohfelden-Pass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden hat im März 1995 erstmalig Richtlinien zur Ausgabe des Lohfelden-Pass beschlossen. Mit dem Lohfelden-Pass erhalten Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen eine Ermäßigung um 50 Prozent auf Eintrittspreise in öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Lohfelden sowie bei kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde Lohfelden.
Im Oktober 2008 hat die Gemeindevertretung eine neue Fassung der Richtlinie zum Lohfelden-Pass beschlossen. Ziel der neuen Richtlinie ist, Menschen jeden Alters der Gemeinde Lohfelden die Möglichkeit zur Teilhabe an der örtlichen Gemeinschaft und deren kulturellen Angeboten zu eröffnen. Schwerpunkt ist zudem eine erweiterte Förderung von Kindern, deren Eltern nicht der finanzielle Rahmen für außerschulische Angebote zur Verfügung steht.
Wer einen Lohfelden-Pass beantragen kann und wo er erhältlich ist, wird nachfolgend beschrieben.
Wer kann den Lohfelden-Pass bekommen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lohfelden. Der Anspruch auf einen Lohfelden-Pass richtet sich nach dem Einkommen. Außerdem ist er unter Vorlage eines Bescheides von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhältlich.
Wofür gilt der Lohfelden-Pass?
- Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Lohfelden
- Freibad Lohfelden
- Hallenschwimmbad in der Wilhelm-Richter-Halle
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde Lohfelden, z. B.
Theaterveranstaltungen, Kabarettveranstaltungen, Musikveranstaltungen
- Veranstaltungen der Jugendpflege wie Ferien-Fez, Freizeiten, Ausflüge
- Kostenpflichtige Seniorenveranstaltungen, wie z. B. Senioren-PC-Kurse
- Förderung von Kindern aus benachteiligten Familien, wie z. B.
- Mitgliedschaften in Lohfeldener Vereinen
- Kursgebühren der Volkshochschule Region Kassel
- Teilnahme an Kursen der Musikschule Söhre-Kaufunger Wald
- Förderung durch ortsansässige Nachhilfeorganisationen
- andere Beiträge kultureller Einrichtungen in Lohfelden
Wo beantrage ich den Lohfelden-Pass?
Im Rathaus der Gemeinde Lohfelden. Hier wird auch der Antrag von möglichen Erstattungen von Kursgebühren oder Vereinsbeiträgen bearbeitet.
Was brauche ich für den Antrag des Lohfelden-Pass?
- die vorhandenen Einkommensnachweise sowie Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen
- Ein Lichtbild
Kostet der Lohfelden-Pass etwas und wie lange ist er gültig?
Eine Bearbeitungsgebühr wird für die Erstausstellung nicht erhoben. Bei Verlust wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Der Pass ist gültig für das laufende Kalenderjahr.
Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Lohfelden
Lange Straße 20
34253 Lohfelden
0561 / 511 02 – 0
gemeinde@lohfelden.de























