Schrift vergrößern Schriftgröße normal Schrift verkleinern
Sitemap
Impressum

Wehrerfassung/ Widerspruchsrecht

Ab 1. Juli 2011 ist die regelmäßige Datenübermittlung der Meldebehörden an die Kreiswehrersatzämter zum Zwecke der Musterungsvorbereitung und der Wehr- und Zivilüberwachung ausgesetzt.
Durch die Neuregelung des § 58 des Wehrpflichtgesetzes sind die Melde-behörden verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung einmal jährlich bis zum 31. März die Daten (Familienname, Vornamen und aktuelle Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden, zu übermitteln. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, diesem Personenkreis Informationsmaterial über die Streitkräfte zusenden zu können.
Betroffene können gegenüber der für sie zuständigen Meldebehörde formlos (schriftlich oder mündlich) erklären, dass sie mit einer Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht einverstanden sind. In diesen Fällen unterbleibt eine Datenübermittlung.

Rechtsgrundlage

 

An wen muss ich mich wenden?

Betroffene können sich an den Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden wenden. Telefonische Anfragen werden unter der Rufnummer 0561-51102–26 entgegengenommen und schriftliche Anfragen senden Sie bitte an buergerservice@lohfelden.de. Des Weiteren können Sie das nachstehend aufgeführte Formular verwenden.

 

Antrag auf Auskunfts- und Übermittlungssperren meiner persönlichen Daten im Melderegister