Änderung der Hundesatzung – Erweiterung der Bereiche

Auf folgenden öffentlichen Flächen besteht Anleinpflicht

Neben den bisherigen Bereichen:

1.    die "Grüne Mitte" (mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundeauslauffläche),
2.    den Vorsterpark,
3.    den Berliner Platz und
4.    im Erholungsgebiet um den Bürgersee,

werden die Flächen um folgende Bereiche ergänzt:

5.    auf allen öffentlichen Kinderspielplätzen sowie den angrenzenden Flächen

1.    Spielplatz Karlsbader Straße und angrenzende Grünfläche (Grünanlage Karlsbader Platz

2.    Spielplatz Erlenstraße Vollmarshausen und angrenzender Bolzplatz

Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der Anleinpflicht auf o.g. öffentlichen Flächen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Ordnungsbehörde unter der Telefonnummer: (0561) 51102-24 gerne zur Verfügung.