Konstituierung des Klimaschutzbeirates der Gemeinde Lohfelden


Unter Tagesordnungspunkt 2 war die Wahl der Leitung des Klimaschutzbeirates anberaumt. Auf Vorschlag von Herrn Gröschner wurde Herr Wolfram Dawin einstimmig in dieses Amt gewählt. Er die Wahl an.

Anschließend stand die Wahl der stellvertretenden Leitung des Klimaschutzbeirates an. Einstimmig wurde Herr Andreas Burdzik von diesem Gremium, ebenfalls in offener Abstimmung, zum stellvertretenden Leiter/Vorsitzenden gewählt und nahm die Wahl an.

Die Wahl einer Schriftführung musste vertagt werden, da sich im Gremium keine Person dafür gefunden hatte. In der anschließenden Diskussion wurde vorgeschlagen, diese Aufgabe der zukünftigen Klimaschutzmanagerin oder dem zukünftigen Klimaschutzmanager der Gemeinde Lohfelden zu übertragen.

Bürgermeister Uwe Jäger erklärt, dass sich bei dieser Sitzung dankenswerter Weise Herr Rolf Schweitzer zur Schriftführung bereit erklärt habe und sagte zu, dass diese Funktion solange aus der allgemeinen Verwaltung sichergestellt werde, bis diese dann von dem/der Klimaschutzbeauftragten übernommen werden könne oder sich jemand anderes dafür bereit erklärt. Die Wahl einer stellvertretenden Schriftführung wurde ebenfalls vertagt und muss in naher Zukunft nachgeholt werden.

Unter Tagesordnungspunkt 6 – Aussprache über das Vorgehen und die Ziele des Klimaschutzbeirates – wurde nach angeregter Diskussion über Organisation und Vorgehensweise im Klimaschutzbeirat und den Arbeitsgruppen sowie über die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den politischen Gremien und der Verwaltung festgestellt, dass es verschiedene Optionen gibt, Anträge des Klimaschutzbeirats in die politischen Gremien zur Beschlussfassung zu bringen. Zudem hat der Klimaschutzbeirat gem. Nr. 1 (4) der Geschäftsordnung ein antragsbezogenes Rede- und Anhörungsrecht in den Gremien der Gemeindevertretung.

Eine längere Diskussion drehte sich dann um das Thema der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die im Klimaschutzbeirat als prioritär beschlossene Einzelmaßnahmen für den Klimaschutz. Hierzu erläutert Bürgermeister Jäger kurz das öffentliche Haushaltsrecht. Er betonte, dass es nicht möglich sei, Haushaltsmittel „vorsorglich“ in den Haushaltsplan einzustellen, wenn keine konkreten Maßnahmen zugeordnet sind.

Das Gremium bat um Rückmeldung, ob und in welcher Höhe im noch nicht genehmigten Haushaltsplanentwurf des Haushaltes für das Jahr 2022 Mittel bereitgestellt bzw. eingeplant sind- Außerdem erkundigten sich die Mitglieder des frischgebackenen Klimaschutzbeirates nach den Terminen für die Haushaltsberatungen für das Jahr 2023, um die Sitzungstermine der Arbeitsgruppen und des Beirates so zu planen, dass priorisierte Klimaschutzmaßnahmen im neuen Haushaltsplanentwurf Berücksichtigung finden können. Die Arbeitsgruppen sollten zur Maßnahmenfindung (pro Arbeitsgruppe ein bis zwei Maßnahmen) kurzfristig tagen, um diese dann in der nächsten Beiratssitzung vorzustellen und begründen zu können.