Wahllokale und Hygienekonzept zur Kommunalwahl am 14. März 2021
Vollmarshausen
In Vollmarshausen dürfen Sie im Wahlbezirk 1 in der Sporthalle wählen. Aufgrund der Hygienevorgaben im Rahmen der Corona-Pandemie war es notwendig, diese Räumlichkeit als Wahlraum auszuwählen.
Der Wahlraum für den Wahlbezirk 2 in Vollmarshausen befindet sich im Familienraum Vollmarshausen.
Crumbach und Ochshausen
Die Wahlräume in den Ortsteilen Ochshausen und Crumbach wurden nicht geändert.
Achten Sie bitte ganz besonders darauf, welches „Ihr“ Wahllokal ist.
Dieses finden Sie ganz oben (in der Kopfzeile) auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung.
Die Wahllokale in der Gemeinde Lohfelden:
Wahlbezirk | Bezeichnung Wahlbezirk | Wahlraum |
1 | Vollmarshausen | Sporthalle Vollmarshausen, Kurt-Schumacher-Straße 10 A |
2 | Vollmarshausen | Familienraum Vollmarshausen, Brunnenstraße 13 A |
3 | Crumbach | Ev. Gemeindezentrum, Kirchweg 1 |
4 | Siedlung | Kulturhalle,Friedrich-Ebert-Ring 25 A |
5 | Ochshausen | Kindertagesstätte Ochshausen,Am Wahlebach 7 |
6 | Ochshausen | Kindertagesstätte Lindenberg, Elisabeth-Selbert-Straße 1 |
7 | Ortzentrum | Mehrzweckübungshalle, Lange Straße 51 A |
8 | Ochshausen | Nordhessenstadion, Am Stadion 16 |
Sämtliche Wahllokale unserer Gemeinde sind barrierefrei und können somit auch von Wählerinnen und Wählern mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden.
Wichtige Informationen aus Anlass der Corona-Pandemie
Die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben.
Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag weitestgehend auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden bzw. mit einer Be- und Entlüftung vorgesehen sind und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Für die Stimmabgabe liegen grundsätzlich „Einmalschreibstifte“ bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.
- Die Wegeführung wird den räumlichen Gegebenheiten angepasst und erfolgt in eine Richtung, ähnlich einer Einbahnstraßenregelung. Getrennte Ein- und Ausgänge sind jeweils vorhanden. Das unmittelbare Entgegenkommen von Wählerinnen und Wählern im Wahlraum wird somit annähernd ausgeschlossen.
Für sämtliche Wahlräume liegt im Rahmen der Durchführung der Wahlen ein detailliertes Hygienekonzept vor, welches zu beachten ist.
Wir sind für Sie da!
Ihr Wahlamt
gez.
Kai Hast
Wahlleiter