Informationen zur Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen werden durch die Deutsche Post AG bis spätestens 02.02.2025 zugestellt.
Sollten Sie bis dahin keine Wahlberechtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerservice bzw. Wahlamt Ihrer Gemeinde. Nur so können wir feststellen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind.
Wir verweisen hierbei auf die amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.