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Was würde aus der Abschaffung des Heizungs-Gesetzes folgen?
Der Arbeitskreis Energie des Klimaschutzbeirats berichtet
Würde die Abschaffung des Heizungs-Gesetzes erfolgen, können Hauseigentümer bei einer Erneuerung im Heizungskeller weiterhin eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Der momentane Vorteil dieser Gesetzesänderung besteht darin, dass die Investitions- und Einbaukosten für Gas und Ölheizung niedriger sind als die Kosten einer Wärmepumpe.
Während jedoch bei Anschaffung einer Wärmepumpe bis zu 70% der Kosten vom Staat bezuschusst werden, müssen Hauseigentümer Öl und Gasheizung vollständig alleine bezahlen.
Hauseigentümer, die jetzt in einer Öl oder Gasheizung investieren, müssen damit rechnen, dass ihre Energiekosten in den kommenden Jahren aus folgenden Gründen deutlich steigen werden:
1. Ab 2029 soll gesetzlich vorgeschrieben sein, dass den fossilen Brennstoffen 10% Bestandteile aus erneuerbaren Energien zugesetzt werden müssen. In den Folgejahren soll die Zusatzmenge ständig bis auf 60% erhöht werden. Diese Zusätze aus erneuerbaren Energien sind sehr knapp, teuer und werden so die Brennstoffkosten deutlich verteuern.
2. Um das Klima zu schützen, soll der Ausstoß von CO2 in steigender Höhe besteuert werden. Diese Steuer wird die Öl- und Gaskosten auch erhöhen und diese Heizungsart weiter verteuern.
3. Da immer mehr Hauseigentümer ihre Gasheizung aus oben beschriebenen Gründen durch eine Wärmepumpe ersetzen werden, wird es immer weniger Gasabnehmer geben. Die Kosten des Gasnetzes müssen dadurch von weniger Abnehmern getragen werden. So steigen künftig auch die Netzentgelte-Kosten für die Hauseigentümer, die jetzt noch eine Gasheizung einbauen, immer weiter.
4. Wenn vermietende Hauseigentümer, um Investitionskosten zu sparen, jetzt noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen, würden die dadurch künftig entstehenden, weit höheren Energiekosten allein die Mieter belasten. Damit das nicht geschieht, ist beabsichtigt, die Mehrkosten, die durch das Verheizen von Öl und Gas entstehen, gesetzlich zwischen Hausbesitzern und Mietern halbe/ halbe zu teilen.
Fazit:
„Die Freiheit im Heizungskeller“, die einen weiteren Einbau von Gas und Ölheizung erlaubt, wird, wenn sie genutzt wird, um eine Gas- oder Ölheizung einzubauen, für Hauseigentümer und deren Mieter künftig mit sehr hohen Folgekosten verbunden sein.
Der Arbeitskreis Energie des Klimabeirats Lohfelden rät aus wirtschaftlichen und aus Klimaschutz-Gründen den Hauseigentümern dringend davon ab, jetzt noch Gas- oder Ölheizungen einzubauen! Mit einer modernen Wärmepumpe kann aus 1 kWh Strom die dreifache Menge und mehr an Wärmeenergie erzeugt werden. Der dafür verwendete Strom wird jetzt schon weitgehend klimaneutral erzeugt. Der Anteil des klimaneutral erzeugten Stroms wächst ständig weiter.
Verfasser Henner Gröschner
Nachfragen und Hinweise zu dieser Aktion gern an: henner@groeschner.de
