Bauen & Planen

Bauen in Lohfelden

Sie planen ein Bauvorhaben, möchten ein neues Wohnhaus oder einen Gewerbebetrieb errichten, oder bauliche Veränderungen an Ihrem Wohnhaus durchführen. Dann gibt es zahlreiche Richtlinien, Gesetze, Satzungen und Vorgaben, die zu berücksichtigen sind. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt die Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB), mit dem Ziel eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu sichern. Sie gliedert sich in ein zweistufiges Verfahren mit dem Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung und dem Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. 

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan sind für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Jeder Fläche wird eine Nutzung zugewiesen z.B. Wohnen, Arbeiten, Erholung oder Verkehr.
Die Gemeinde Lohfelden ist Mitglied im Zweckverband Raum Kassel (ZRK), an welchen die Flächennutzungsplanung übertragen wurden. Es wurde ein gemeinsamer Flächennutzungsplan für das gesamte Verbandsgebiet aufgestellt, der eine abgestimmte städtebauliche Entwicklungslinie vorgibt und eine großräumige Vorsorge für die Deckung des Flächenbedarfs von Bevölkerung und Wirtschaft ermöglicht.

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan regelt, wie die Fläche eines Grundstücks, genutzt und bebaut werden darf. Für einen festgelegten Geltungsbereich werden Festsetzungen zur Art (z.B. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet) und zum Maß der baulichen Nutzung (z.B. Gebäudehöhe, überbaubare Grundstücksfläche, Anzahl der Geschosse) getroffen.
Der Bebauungsplan wird von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und ist damit eine verbindliche Rechtsnorm.

Ob ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und welche Regelungen dieser beinhaltet, erfahren Sie hier. 

Informationen zu aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs.2 sowie nach §4a Abs.3 BauGB), sind hier zu finden.

Neben den Bebauungsplänen sind bei Bauvorhaben die folgenden Satzungen der Gemeinde Lohfelden zu berücksichtigen:

Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Was genau versteht man unter Innenentwicklung?

Innenentwicklung bezeichnet die Weiterbebauung von innerörtlichen Flächen bzw. das „Wiederbeleben“ von leerstehenden Gebäuden.

Die Vorteile der Innenentwicklung sind vielfältig. Die vorhandene Infrastruktur wird besser ausgelastet, ein zusätzliches Wohnangebot in einer gewachsenen Siedlung entsteht und das Außengebiet und damit die Umwelt werden nicht zusätzlich belastet und zersiedelt.

Dieser schonende Umgang mit Grund und Boden ist bundesweit eine wichtige städtebauliche Zielsetzung und wurde vom Gesetzgeber deshalb im Baugesetzbuch verankert. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen seit 2012 dazu, ihre Innenentwicklungspotenziale zu überprüfen, bevor weitere Bauplätze im Außengebiet ausgewiesen werden dürfen.

Mit dem Abschluss der letzten Maßnahme (Passivhaussiedlung Lohfelden-Lindenberg) des Wohnentwicklungsschwerpunkts Lindenberg hat die Gemeinde Lohfelden ihr vorerst letztes Neubaugebiet im ehemaligen Außenbereich realisiert. Es gibt jedoch nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Bauplätzen in Lohfelden.

Um diese nach wie vor vorhandene Nachfrage zu bedienen, sowie ein zukunftsfähiges Lohfelden und nachhaltig eine gute Lebensqualität bieten zu können, soll jetzt die Innenentwicklung aktiv vorangebracht werden.

Dafür wurden zu den drei wichtigsten Pfeilern der aktiven Innenentwicklung in der Bauverwaltung Handlungsstrategien und konkrete Instrumente entwickelt.

Die drei wichtigsten Pfeiler der aktiven Innenentwicklung:

  • 1. Leerstandsmanagement

    Der demografische Wandel – wir werden weniger, älter, bunter – ist auch in Lohfelden angekommen, trotz guter Lage in dem sogenannten Speckgürtel der Stadt Kassel. Gemäß vorliegender Bevölkerungsprognosen für Lohfelden und die Region Kassel ist als Folge zunehmender Leerstand zu befürchten. Die Gemeinde möchte daher rechtzeitig präventiv auf diese prognostizierte Entwicklung reagieren – das heißt, Strategien entwickeln gegen drohenden Leerstand und auch für den Umgang mit und zur Reaktivierung von bereits vorhandenem Leerstand.

    Nicht nur aktueller Leerstand, sondern auch von Leerstand bedrohte Objekte sind mit einzubeziehen, um Lohfelden zukunftsfähig zu machen und attraktive, lebendige Ortskerne zu erhalten.

    Vor allem sind die historischen Ortskerne mit ihrer Bausubstanz gefährdet. Die Gemeinde möchte sich deshalb bei der Erfassung und Untersuchung des Leerstandes auf die historischen Ortskerne konzentrieren.

  • 2. Baulückenschließung

    Bereits erschlossene Baulücken bilden häufig das größte, aber auch am meisten unterschätzte Potenzial in Kommunen – so auch in Lohfelden.

    Es besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken – auch in schon besiedelten Bereichen der Gemeinde Lohfelden. Die Nutzung der Baulücken ist ökonomisch, ökologisch und fiskalisch sinnvoll und deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil nachhaltiger Stadtentwicklung. Sie kann einen guten Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde als Wohn- und Arbeitsstandort sein.

    Alle Eigentümer von Baulücken in der Gemeinde wurden angeschrieben und gefragt, ob sie bereit wären Ihre Baulücke zu verkaufen bzw. zu bebauen. Die Baulücken, die dadurch dem Markt zu Verfügung standen, wurden in einem Baulückenkataster auf der Homepage der Gemeinde Lohfelden veröffentlicht.

    Gut 2 Jahre nach der Veröffentlichung dieses Baulückenkatasters konnte die Gemeinde eine positive Zwischenbilanz ziehen: alle Baulücken aus dem Kataster wurden verkauft und die ersten Bauaktivitäten haben bereits begonnen.

    Da uns im Moment keine Daten von Baulücken vorliegen, die tatsächlich zu verkaufen sind, wurde das Baulückenkataster vorerst deaktiviert. Baulückeneigentümer können sich aber weiterhin gerne an die Gemeindeverwaltung zur Unterstützung oder Beratung wenden.

  • 3. Nachverdichtung im Innenbereich

    Nachverdichtungspotenzialflächen sind größere freie Flächen in bebauter Umgebung, oft im Innenbereich eines Bauquartiers, wo es z.B. Grundstücke mit großen Gärten gibt. Diese Flächen haben in der Regel kein formales Baurecht oder liegen im sogenannten „Unbeplanten Innenbereich“ gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Erschließung ist häufig nicht sichergestellt und eine Boden-Neuordnung ist oft zwingend notwendig, um eine weitere Bebauung zu ermöglichen.

    Eine erste Erhebung hat ergeben, dass es in der Gemeinde Lohfelden viele Bauquartiere mit Innenbereichen gibt, die potenziell für eine weitere Bebauung geeignet sein können. Die meisten dieser Flächen sind in privatem Eigentum. Um die Möglichkeiten der Innenentwicklung und deren Vor- und Nachteile aufzuzeichnen und die Interessenslage der Eigentümer zu ermitteln, wurden bereits in mehreren solcher Bauquartiere Quartiersgespräche und Einzelgespräche geführt.

    Weitere Quartiersgespräche sind angedacht.

    Die Ergebnisse dieser Quartiersgespräche nutzt die Gemeinde um eine Strategie zur Weiterentwicklung der Gemeinde aufzubauen bzw. die Umsetzung einer oder mehrerer Flächen voranzutreiben.“

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Genehmigung und Bau von Grundstücksentwässerungen

Sie planen ein Bauvorhaben, möchten ein neues Wohnhaus oder einen Gewerbebetrieb errichten, oder bauliche Veränderungen an Ihrem Wohnhaus durchführen, dann denken Sie bitte rechtzeitig auch an die Entwässerungsplanung. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

Kontakt

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Sie suchen eine Wohnung?

Die Gemeinde Lohfelden hat über hundert Mietwohnungen in ihrem Bestand. Sollten Sie Interesse an der Anmietung einer Gemeindewohnung haben, ist die Aufnahme in eine Bewerberliste jederzeit möglich.

  • Crumbacher Straße 18
  • Berliner Str.  3
  • Berliner Str.  5
  • Berliner Str. 28
  • Berliner Str. 33
  • Berliner Str. 35
  • Ochshäuser Dorfstraße 20
  • Spandauer Weg 1 bis 5
  • Vorsterstraße 2

weitere Anlaufstellen:

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Beratungsangebot für Fachwerkhäuser

Eigentümer und Kaufinteressenten eines Fachwerkhauses haben die Möglichkeit eine kostenfreie Grundberatung zum Thema Fachwerksanierung zu erhalten!

Ein Fachwerkhaus zu erwerben und zu sanieren stellt eine besondere Herausforderung dar. Häufig scheitert ein solches Vorhaben bereits daran, dass Kaufinteressenten im Vorfeld falsch oder gar nicht beraten wurden.

Eigentümern und Kaufinteressenten von Fachwerkhäusern bietet der Landkreis Kassel seit 2009 eine kostenfreie Grundberatung durch einen erfahrenen und unabhängigen Fachexperten an. Der Berater schätzt den Zustand der Bausubstanz ein und gibt Empfehlungen, welche Sanierungsmaßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Die Ergebnisse werden in einem Beratungsprotokoll dokumentiert. Finanziert wird der Beratervertrag aus Mitteln der Denkmalpflege des Landkreis Kassel.

Die kostenlose Grundberatung können Sie unkompliziert bei den Mitarbeitern der DemografieAgentur des Landkreis Kassel oder direkt über die Webseite von www.landstaerken.de beantragen.

  • Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?

Eigentümer eines Fachwerkgebäudes ebenso wie Interessenten am Kauf eines Fachwerkgebäudes können das Angebot einer Beratung in Anspruch nehmen.

  • Worin besteht die Beratung?

Sie erhalten eine umfassende Beratung zum Zustand des Gebäudes sowie Hinweise zu notwendigen und sinnvollen Sanierungsmaßnahmen oder energetischer Verbesserung. Ein Beratungsprotokoll dokumentiert die Ergebnisse.

  • Welchen Umfang hat die Beratung?

Für die Beratungen hat der Landkreis Kassel einen erfahrenen und unabhängigen Fachexperten beauftragt. Die Beratungsleistung wird auf vier Stunden pro Objekt begrenzt. Darüber hinaus können Sie den Berater oder einen anderen Architekten bzw. Ingenieur gern weiter beauftragen. 

Plattform Fachwerkbörse

In der Fachwerkbörse können Eigentümer ihre Objekte im Landkreis Kassel kostenlos zum Verkauf anbieten und Fachwerk-Interessierte gezielt nach historischen Gebäuden suchen. Neben den aktuellen Fachwerkimmobilien im Landkreis Kassel bietet die Börse umfassende Informationen zum Förderangebot sowie zu Beratungsleistungen rund um die Themen Erwerb, Sanierung und Modernisierung. Die Zusammenstellung gelungener Sanierungs-beispiele rundet das Thema ab.

Ziel der Fachwerkbörse ist es, die historische Bausubstanz zu erhalten und neu zu nutzen, damit unsere Ortskerne lebendig bleiben.

Kontakt

Landkreis Kassel

Servicezentrum Regionalentwicklung

+49 5671 8001-2425

Landkreis Kassel

DemografieAgentur

Patricia Ruffini

+49 5671 8001-2452