Gemeindevertretung

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie entscheidet über alle wichtigen Fragen der Gemeinde und überwacht die Verwaltung und den Gemeindevorstand. Zudem entscheidet sie über die Verwendung der Haushaltsmittel und stellt den Haushaltsplan auf. Sie ist unter anderem ausschließlich für die Aufstellung-, Änderung- und Aufhebung von Satzungen zuständig.
Die Gemeindevertretung wird alle fünf Jahre von Bürgern der Gemeinde gewählt.

Die Gemeindevertretung kann zur Beratung und/oder abschließenden Beratung (Beschlussfassung) Ausschüsse bilden. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) ist der einzige Pflichtausschuss der Gemeinde. In Lohfelden gibt es hierüber hinaus noch den Ausschuss für Soziales und Kultur (ASK) und den Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU). Die Ausschüsse bestehen jeweils aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern.

Die Gemeindevertretung und ihre Ausschüsse tagen und fassen ihre Beschlüsse, anders als der Gemeindevorstand, in öffentlichen Sitzungen. Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen werden.
Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden umfasst aktuell 37 Mitglieder. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet kraft seines Amtes u.a. die Sitzungen und übt das Hausrecht aus.

Informationen über Mitglieder, Sitzungstermine, Vorlagen, Tagesordnungen und Protokolle der Gemeindevertretung und der Ausschüsse finden Sie unter unserem Ratsinformationssystem.

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