Die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Hessen im Überblick

Zusammenfassung

  • In der Öffentlichkeit dürfen sich maximal zehn Personen aus nicht mehr als zwei Hausständen treffen.
  • In der Wohnung gibt es keine rechtlichen Vorgaben, sondern den Appell, den Kontakt auf möglichst wenige Personen zu reduzieren.
  • Geschäfte bleiben geöffnet. Allerdings muss für jeden Kunden ein Mindestplatz von zehn Quadratmetern vorgesehen sein.
  • Veranstaltungen und Einrichtungen zur Unterhaltung werden verboten bzw. geschlossen.
  • Hotels und Gastronomie müssen schließen. Die betroffenen Einrichtungen erhalten eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019. Ein Beschluss für Einrichtungen, die Essen zum Abholen anbieten oder Liefern muss noch erarbeitet werden.
  • In der Öffentlichkeit gilt ein nächtliches Alkoholverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr. An bestimmten Orten 24 Stunden lang.
  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet und gilt auch im Freien. Wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske notwendig, etwa in Fußgängerzonen. Eine Kommune entscheidet selber, wo genau sie gilt.
  • Amateursport für mehr als eine Person oder zwei Hausstände wird verboten. Berufssport darf weiter ausgeübt werden.
  • Die Schulen in Hessen bleiben geöffnet. Es gilt eine Maskenpflicht im Unterricht ab der fünften Klasse.
  • Bei religiösen Veranstaltungen und Zusammenkünften gilt eine Maskenpflicht.
  • Personen mit einem positiven PCR-Test müssen sich nach dem Testergebnis unverzüglich für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Weitere Mitglieder des Haushalts müssen sich ebenfalls zu Hause isolieren.
  • Bei Bedarf kann eine Kommune strengere Regeln erlassen.
  • Veranstaltungen im Zuge der Kommunalwahl in Hessen sind erlaubt.