Ab Juni 2026 ist es gesetzlich erlaubt, selbst erzeugten Strom an Nachbarn zu verkaufen.

Warum Sie über eine PV-Anlage nachdenken sollten!

PV Module sind sehr billig geworden. Viele Flächen auf der Ost-, West-, Südseite des Hausdaches, der Garage, einem Schuppen, gar am Gartenzaun, oder an der Fassade des Hauses sind geeignet, PV-Module anzubringen.

Gegen einen überschaubaren Aufpreis kann man seine PV-Anlage so ausstatten, dass sie im Inselbetrieb auch dann Strom liefert, wenn einmal das Netz ausfällt.

Voraussetzung dafür, dass die Anschaffung einer PV -Anlage ertragreich wird, ist die Möglichkeit den Strom nicht in das Netz einzuspeisen, sondern ihn selbst und mit Nachbarn zu nutzen.

Um über den Haushaltsbedarf hinaus möglichst viel Strom selber zu nutzen, können folgende Voraussetzungen geschaffen werden:

1. Anschaffung eines Speichers (ermöglicht den Sonnenstrom vom Tag auch abends und nachts zu nutzen)

2. Heizen mit einer Wärmepumpe (ermöglicht den Sonnen-Strom mit dreifacher Energiewirksamkeit in der kalten Jahreszeit zum Heizen und in immer wärmer werdenden Sommern zum Kühlen zu nutzen)

3. Fahren mit einem Elektroauto (Nachts aus dem Speicher aufgeladen fährt das Auto mit Sonnenstrom unschlagbar günstig und umweltverträglich, mit wenigen Verschleißteilen, 10 Jahre steuerfrei, Parken in der Stadt kostenlos, unabhängig von Energiekrisen)

4. Stromlieferung an Nachbarn (Zusammen mit Nachbarn genutzt, sind große Mengen von Sonnenstrom eine günstige, krisensichere, ertragreiche und klimaschonende Energiequelle)

Auch wenn man nicht alle Möglichkeiten nutzen kann, um den Eigenverbrauch von Strom zu erhöhen, kann man eine PV Anlage sehr ertragreich betreiben. Möglich ist es auch, den eigenen Stromverbrauch später nach und nach zu steigern.

Folgender Absatz soll den Weg beschreiben, wie ein PV-Stromverkauf an Nachbarn in die Wege geleitet werden kann:

1. Bilden einer Strombezugsgemeinschaft mit Nachbarn bei gleichzeitiger Nutzung des selber erzeugten PV Stroms. Die Möglichkeit besteht nur bei aneinander grenzenden Grundstücken. Der Weg dort hin wird unter folgendem Link beschrieben:

https://www.photovoltaik.info/nachbarschaftsstrom-rechtliche-rahmenbedingungen/

2. Netzbetreiber kontaktieren und Strombezugsgemeinschaft und Planung genehmigen lassen. (Der geeignete Solateur erledigt das für Sie. Erbitten Sie Vergleichsangebote für die Anlage von regionalen Fachbetrieben an)

3. PV-Anbieter beauftragen, die PV- Anlage, Speicher und Leitung zu dem Nachbarn vorschriftsgemäß zu errichten. (Der Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis 30 Kilowattpeak (kWp) sind weiterhin komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Das betrifft sowohl die Anlage selbst als auch den Speicher, sofern dieser mit der PV-Anlage installiert wird und die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes errichtet wird. Es gilt der sogenannte Nullsteuersatz (0 % Mehrwertsteuer) Wichtig: Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nicht automatisch für die Leitung zum Nachbarn, da diese als eigenständige Stromleitung außerhalb der PV-Anlage betrachtet wird. Hier könnte eine separate Rechnung mit regulärer Mehrwertsteuer anfallen, sofern die Leitung nicht als Teil der PV-Anlage installiert wird)*

Mehr hier: https://www.energie-experten.org/news/energy-sharing-so-verkaufen-sie-ihren-solarstrom-an-nachbarn

Verfasser: Henner Gröschner

Nachfragen und Hinweise zu dieser Aktion gern an: henner@groeschner.de

*Die Erläuterung zur Mehrwertsteuerbefreiung wurde von der KI übernommen.