Spielapparatesteuer

Spielapparatesteuer

Die Gemeinde Lohfelden erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte.
Steuerschuldner ist der Veranstalter.
Der Veranstalter ist verpflichtet seine Veranstaltung sowie für die Besteuerung maßgebenden Tatbestände dem Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden (Fachbereich Finanzen) mitzuteilen.
Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen und bis zum 15. Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden (Fachbereich Finanzen) eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer zu entrichten.

Spiel- oder Geschicklichkeitsapparate

Besteuert wird Aufwand für die Benutzung eines Spiel- oder Geschicklichkeitsapparaten, wenn diese öffentlich zugänglich sind.
Bemessungsgrundlage ist die Bruttokasse. Eine Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse korrigiert um die Röhrenentnahmen, die Röhrenauffüllungen, das Falschgeld und das Fehlgeld.
Die Höhe der Steuer richtig sich nach der Art der Apparate.
Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit liegt die Steuer bei 18% der Bruttokasse je Kalendermonat unabhängig vom Aufstellort.
Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten die in Spielhallen aufgestellt sind 100,00 € und an allen anderen Aufstellungsorten bei 35,00 €.
Abweichend der hiervon werden für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zu Gegenstand haben, für jeden angefangenen Kalendermonat und Gerät 800,00 € erhoben.

Spielen um Geld oder Sachwerte

Beim Spiel um Geld oder Sachwerte der Aufwand in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.
Bemessungsgrundlage ist die Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume.
Je angefangenen Quadratmeter beträgt die Steuer 75,00 € im angefangen Kalendermonat.

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