Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer

Die Gemeinde Lohfelden erhebt eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz oder ähnlichen Einrichtungen) im Gemeindegebiet als öffentliche Aufwandssteuer.

Steuerpflichtiger ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes.

Bemessungsgrundlage ist die vom Gast gebuchte Anzahl der Übernachtungen.

Die Übernachtungssteuer beträgt pro Übernachtung und pro Person 2,50 EUR.

Veranlagungszeitraum ist das Kalendervierteljahr.

Der Steuerschuldner ist verpflichtet, der Gemeinde Lohfelden – Steueramt – bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und darin die Steuerschuld selbst zu errechnen.

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