Schließung Restaurants/Gaststätten -  Obergrenze bei Versammlungen ist 2!

Neue Obergrenze für Versammlungen

Am 22.03.2020 wurde die bisherige Obergrenze für Versammlungen von 5 auf 2 Personen reduziert. Dadurch soll die Ansteckungsgefahr mit dem Virus so gut wie möglich eingedämmt werden. Oberstes Ziel ist weiterhin, die Gesundheit der Menschen in Hessen zu schützen und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Von einer allgemeinen Ausgangssperre wird vorerst abgesehen.

Wir bitten um Einhaltung dieser neuen, verschärften, Regelungen!

Bürgermeister Uwe Jäger