Informationen gemeindlichen Räumlichkeiten

Die Gemeinde Lohfelden öffnet folgende Sportstätten und Einrichtungen ab dem 14.5.2020:

  • Nordhessenstadion
  • Sportplatz Vollmarshausen
  • Tennisplatz 
  • Mehrzweckübungshalle
  • Sporthalle Vollmarshausen
  • Kulturhalle
  • Alte Schule Ochshausen

Der Sportbetrieb ist gestattet, wenn:

  • er kontaktfrei ausgeübt wird,
  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
  • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und 
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • zur Nutzung die öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen.

Die Nutzung von folgenden Räumlichkeiten ist nicht gestattet:

  • Umkleideräume
  • Waschräume
  • Duschräume
  • Gemeinschaftsräume – Besprechungsräume

Außerdem ist folgendes zu beachten:

  • Zuschauer sind nicht gestattet.
  • Wettkampfbetrieb darf nicht durchgeführt werden.
  • Gesellige Zusammenkünfte sind weiterhin untersagt!

Die Hygienerichtlinien der einzelnen Sportverbände sind zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneregeln zu beachten und obliegen der Aufsichts- und Durchführungspflicht der Vereine und deren Verantwortlichen.

  • Die regelmäßigen Nutzer*innen der Sport- und Versammlungsstätten erhalten direkt ausführliche Informationen.

Außengelände unterliegen den Bestimmungen des öffentlichen Raumes

Aufenthalte auf dem Außengelände unterliegen den Bestimmungen des öffentlichen Raumes, Picknicken, gemeinsames Grillen etc. sind untersagt. Aufenthalte sind nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Auch hier gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen. Gesellige Zusammenkünfte sind weiterhin untersagt!

Weitere Informationen

  • Die Grillhütte Herchenbach und die gemeindlichen Familienräume sowie die Schwimmbäder bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • Das Freibad und die Schwimmhalle sowie der Minigolfplatz bleiben bis auf weiteres geschlossen. 
  • Die Kindertagesstätten bleiben weiterhin bis zum 31. Mai 2020 geschlossen.
  • Das Rathaus und die Gemeinde- und Schulbücherei sind seit 4. Mai eingeschränkt geöffnet.
  • Die regelmäßigen Nutzer*innen der Sport- und Versammlungsstätten erhalten direkt ausführliche Informationen.

In allen gemeindlichen Einrichtungen ist eine geeignete Mund/Nasen-Bedeckung zu tragen.

Verordnung vom 07.05.2020