Wichtige Information für alle Eltern...

Zur Erhebung der Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelte ab Dezember 2020

Die Abbuchungen für den Monat Februar wurden zunächst für alle ausgesetzt. Die nächsten Abbuchungen erfolgen im März 2021.

Bei den Abbuchungen im März 2021 werden folgende Beträge berücksichtigt:

  • Belastungen von Kostenbeiträgen und Verpflegungskosten für die Monate Februar und März 2021, zunächst in voller Höhe
  • Gutschriften für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021

Korrekturen für den Monat Februar 2021 können aus abrechnungstechnischen Gründen erst im April berücksichtigt werden.

Barzahler/innen erhalten eine Mitteilung über die im März fälligen Beträge.

Die Abrechnung ist mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden und kann daher nur mit einer zeitlichen Verzögerung erfolgen. Leider ist es nicht möglich, jeder/m Erziehungsberechtigten/m eine detaillierte Aufstellung zu übermitteln.

Wir bitten Sie um Verständnis und etwas Geduld. Sie werden für die von Ihnen nicht in Anspruch genommene Betreuung und die Verpflegung auf jeden Fall eine Erstattung erhalten.

Ihre Gemeindeverwaltung