Landkreis ist Hotspot – Kreisverwaltung regelt Einschränkungen über Allgemeinverfügung
Festlegung von Alkoholverboten und Orten, an denen eine medizinische Maske zu tragen ist
"Für die Festlegung von Alkoholverboten und Orten, an denen eine medizinische Maske zu tragen ist, haben wir und eng mit den Städten und Gemeinden abgestimmt", erläutert Siebert. Als Ergebnis dieser Abstimmung gilt ab dem 21. Januar an folgenden öffentlichen Orten kreisangehöriger Kommunen ein Alkoholverbot:
In der Fußgängerzone im Innenstadtbereich von Baunatal und zusätzlich am Käthe-Kollwitz-Brunnen und am Zentralen Omnibusbahnhof in Altenbauna. Die Fußgängerzone in Baunatal umfasst den Europaplatz mit der angrenzenden Einkaufspassage, den Marktplatz mit den angrenzenden Einkaufspassagen und den Übergängen zur Marktstraße, den Platz des Friedens und die Straßen Marktplatz, An der Stadthalle, Johann-Siegmund-Schuckert-Straße 1-2a.
In Fuldatal betrifft das Alkoholverbot den Bereich des Dreschplatzes und den Bereich des Dorfplatzes Ihringshausen inklusive Am Backhaus und Bushaltestellen.
In Habichtswald gilt das Alkoholverbot für den Kressenborn in Dörnberg, den Erlegrill, den Kirchplatz und "An der Linde" in Ehlen.
In Schauenburg ist Alkohol im Außenbereich des Elgerhauses, im Außenbereich der Schauenburghalle, im gesamten Bereich der Freizeitanlage Martinhagen inklusive Grillhüffe, die Außenbereiche der Grillhütten Breitenbach, Hoof und Elgershausen, die Außenbereiche der Dorfgemeinschaftshäuser Martinhagen, Breitenbach, Elmshagen und die Außenbereiche der Sportplätze Martinhagen, Breitenbach, Elmshagen, Hoof und Elgershausen.
Das Alkoholverbot in Vellmar betrifft die Fußgängerzone Rathausplatz, die Grünanlage Vellmar-West (zwischen Lüneburger Straße/Rheinstahlring/Emdener Straße und Flensburger Straße), den Ahnepark, den Festplatz und die Skateranlage sowie die Grünfläche neben der Minigolf-Anlage (Tischtennisanlage) Brüder-Grimm-Straße, das Parkdeck Mittelring, das Umfeld der Stadtbücherei, die Grünanlage Mühlenweg (Umfeld "Fort" und Rollschuhanlage) sowie den Europaplatz.
Die Verpflichtung eine medizinische Maske zu tragen gilt in der Fußgängerzone im Innenstadtbereich (Abgrenzung wie beim Alkoholverbot) in Baunatal, für den Rathausplatz in Fuldatal während des Wochenmarktes, für den Dr.-Walter-Lübcke-Platz in Lohfelden während des Wochenmarktes und für den Marktplatz in Wolfhagen während des Wochenmarktes.
Die konkreten Regelungen veröffentlicht der Landkreis in einer Allgemeinverfügung, die bis einschließlich 10. Februar gilt.
Für die Kreiskliniken in Hofgeismar und Wolfhagen gilt ab sofort ein Besuchsverbot. "Wegen der steigenden Zahl der Neuinfizierungen schließen wir uns damit der Verfahrensweise der anderen Kliniken im Landkreis an", berichtet Betriebsleiter Silvan Uick. Angehörige von Sterbenden können zum Abschied nehmen in die beiden Krankenhäuser kommen – hier wird ein Antigen-Test in den Kliniken durchgeführt. Gleiches gilt für Väter, die während der Entbindung in Hofgeismar dabei sein wollen: Auch hier gibt es nach einem Antigen-Test im Krankenhaus eine Ausnahme vom Besuchsverbot.