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Wasserentnahme an Flüssen und Bächen verboten – Trockenheit und Hitze bedrohen Lebensgrundlage von Tieren und Pflanzen
Landkreis Kassel erlässt Allgemeinverfügung
Ein Verstoß gegen das Wasserentnahmeverbot kann teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Nutzungen. Hier gelten die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen oder Wasserständen im Gewässer.
Sollten die Pegel der oberirdischen Gewässer weiter sinken, wird auch der Lebensraum für Pflanzen und Tiere gefährdet. Durch den geringen Wasserstand erwärmen sich Gewässer schneller. Die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen, die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten sind, werden dadurch stark beeinträchtigt. Insbesondere an kleineren Gewässern kann die Wasserentnahme dazu führen, dass dort lebende Tiere verenden.
Das Verbot gilt bis 31. Oktober 2026 im Landkreis Kassel.
Hintergrund: Das Sinken der Pegelstände in einen kritischen Bereich durch die anhaltende Trockenheit ist in Nordhessen keine Seltenheit mehr. Bereits im letzten Jahr mussten die Gewässer im Landkreis Kassel im Sommer durch ein Wasserentnahmeverbot geschützt werden.
Schaub, Katharina, © GettyImages
