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Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselIm Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel- Personalausweis
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- biometrisches Lichtbild
- für Klasse A, A1, M, L, T, B, BE und S:
Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest - für Klasse C1, C1E, C und CE:
Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten - für Klasse D1, D1E, D und DE:
Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Gutachten über besondere Anforderungen, Führungszeugnis der Belegart "0
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel42,60 € (bei Fahrerlaubnissen ohne Probezeit) bzw. 43,40 € (bei Fahrerlaubnissen mit Probezeit)Rechtsgrundlage
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Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Führerscheinstelle