Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
  • Verfahrensablauf

    Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
    • bisheriger Führerschein
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Sehvermögen
    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Personalausweis 
    • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    • biometrisches Lichtbild 
    • für Klasse A, A1, M, L, T, B, BE und S:
      Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest 
    •  für Klasse C1, C1E, C und CE:
      Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten
    • für Klasse D1, D1E, D und DE:
      Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Gutachten über besondere Anforderungen, Führungszeugnis der Belegart "0
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    42,60 € (bei Fahrerlaubnissen ohne Probezeit)   bzw. 43,40 € (bei Fahrerlaubnissen mit Probezeit)
  • Rechtsgrundlage


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Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Führerscheinstelle

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