Verwendung von bestimmten Biozidprodukten anzeigen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Biozidprodukte bekämpfen Schadorganismen wie Bakterien, Insekten und Pilze. Als chemische oder biologische Mittel können sie gefährlich für Mensch und Umwelt sein. Tätigkeiten mit Biozidprodukten unterliegen deshalb einer besonderen Verantwortung. Sie sind nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    • Die Person, die Tätigkeiten ausführt, ist sachkundig oder
    • wird von einer sachkundigen Person beaufsichtigt.

    Zu Biozidprodukten zählen folgende Mittel zur Schädlingsbekämpfung:

    • Rodentizide: Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderer Nagetiere
    • Avizide: Produkte zur Bekämpfung von Vögeln
    • Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose
    • Produkte zur Bekämpfung von Fischen
    • Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden, zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere
    • Repellentien und Lockmittel: Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen – hierzu gehören auch Produkte, die unmittelbar oder mittelbar für die menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich entweder direkt auf der Haut oder indirekt in der Umgebung von Menschen oder Tieren verwendet werden
    • Produkte gegen sonstige Wirbeltiere

    Wenn Sie als Arbeitgeber solche Mittel einsetzen, müssen Sie dies in der Regel melden. Dies gilt, wenn sie eine der folgenden Einstufungen erhalten haben:

    • akut toxisch, Kategorie 1, 2 oder 3
    • krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B
    • spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 SE oder RE eingestuft
    • Kategorie "geschulter berufsmäßiger Verwender"

    Sie müssen dies melden, wenn Sie die Schädlingsbekämpfungsmittel zum ersten Mal oder erneut nach einer Unterbrechung von mindestens einem Jahr einsetzen.

    Spezielle Hinweise für Kreis Kassel

    Aufgrund vorgetragener Beschwerden und Hinweisen auf Schädlinge wird der Befall an Ort und Stelle durch das Gesundheitsamt der Region Kassel überprüft. Sollte ein Befall festgestellt werden, kann die Bekämpfung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes per Bescheid angeordnet und durchgesetzt werden.
    Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kanälen usw. wird die Bekämpfung von den jeweiligen Kommunen veranlasst.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für Kreis Kassel

    Seit 2007 werden   die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens für Stadt und Landkreis Kassel durch das Gesundheitsamt Region Kassel wahrgenommen.  
    Die Anordnung von örtlichen Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten und sonstiger Schutzmaßnahmen bei Ansteckungsgefahr nach dem Infektionsschutzgesetz ist als Aufgabe beim Kreisausschuss des Landkreises Kassel, Fachbereich Aufsicht und Ordnung, angesiedelt.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Kreis Kassel

Gesundheitsamt Region Kassel für die Beurteilung, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Einbürgerungswesen / Ordnungswidrigkeiten für die Anordnung von Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende