Kindertagesstätten-Gebühren werden erlassen

Zeitraum des eingeschränkten Regelbetriebes

Der Monat März 2020 wird mit 50 % der Höhe des Kostenbeitrages und des Verpflegungsentgeltes berechnet.
Die Befreiung von der Kostenbeitragspflicht gilt ebenfalls für den Zeitraum des eingeschränkten Regelbetriebes.
Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelte sind daher erst wieder zu zahlen, wenn ein Regelbetrieb in unseren Kindertagesstätten stattfindet.

Dies gilt auch für die Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben bzw. nehmen.
Mit diesem Schritt möchte die Gemeinde Lohfelden alle Familien und auch die Mitarbeitenden in den Berufen entlasten, die gerade Enormes leisten, damit unsere Systeme trotz aller Einschränkungen, weiter aufrechterhalten werden können.

Wir bitten, hinsichtlich evtl. Überzahlungen und fälliger Rückerstattungen um etwas Geduld. Wir werden diese Beträge so schnell wie möglich zurück überweisen.