Notbetreuung in der Kindertagesstätte

Aktuelle Informationen

Bindend für alle Regelungen sind die Verordnungen der Hessischen Landesregierung sowie die Anweisungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Notbetreuung

Denken Sie bitte daran: In den Kindertagesstätten ist eine Mund/Nasen-Schutz zu tragen!

Welche Personen- bzw. Berufsgruppen von dieser Regelung erfasst sind, erfahren Sie auf der Internetseite der Hessischen Landesregierung.

Bestätigung Personengruppe

Eine Notbetreuung setzt eine "Bestätigung über die Zugehörigkeit zu einer Personengruppe..." der Eltern/des Sorgeberechtigten voraus. Bitte beachten Sie, dass ein Sorgeberechtigte*r unter diesen besondere Personen- bzw. Berufsgruppen fallen muss.

Seit 20.03.2020 ist es ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.

Von dieser Regelung betroffene Eltern unterschreiben bitte die Selbsterklärung und geben diese bitte in ihrer Kindertagesstätte ab.

Hier können Sie die "Bestätigung Zugehörigkeit zu einer Personengruppe" herunterladen:

Hier können Sie das Formular "Selbsterklärung" herunterladen, das künftig täglich abzugeben ist:

Regelungen für alleinerziehende Elternteile

Es besteht ab 20.04.2020 unabhängig von einer Berufsgruppe die Möglichkeit der Kindernotbetreuung für berufstätige alleinerziehende Elternteile. Alleinerziehende Personen sind Elternteile, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung zuständig sind.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch bei der Kindertagesstättenverwaltung im Rathaus, Frau Karin Kranz, Tel. 0561/51102-66 oder in Ihrer Kindertagesstätte.

Hier können Sie das Formular "Selbsterklärung des alleinerziehenden Elternteils" herunterladen, das künftig täglich abzugeben ist:

Bitte haben Sie aufgrund der aktuellen Lage Verständnis dafür, dass noch keine Entscheidungen bezüglich möglicher Erstattungen von z.B. Mittagessen oder Kostenbeiträgen getroffen werden konnten.

Wir streben hierbei eine landkreiseinheitliche Regelung an. Diese Abstimmungen bedürfen allerdings noch ein wenig Zeit.

Danke für Ihr Verständnis und Unterstützung!

Liebe Eltern!

Wir sind aufgerufen, diese außergewöhnliche Situation gemeinsam zu meistern. Wir bauen deshalb auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Uwe Jäger
Bürgermeister