Ortsgerichtsvorsteher Stephan Stein erneut auf sein Amt vereidigt

Ortsgerichte sind eine hessische Besonderheit

Das „Ortsgericht“ ist eine hessische Besonderheit, denn in anderen Bundesländern gibt es diese Einrichtung nicht. Es besteht aus sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, den sogenannten Schöffinnen und Schöffen, die ihr Amt ehrenamtlich ausüben. Ortsgerichte sind für folgende Aufgaben zuständig: Immobilienschätzungen auf Antrag der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften sowie Fertigungen von Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht.

In Lohfelden besteht das Ortsgericht aus fünf Ortsgerichtsschöffinnen und Ortsgerichtsschöffen. Neben Ortsgerichtsvorsteher Stephan Stein und seiner Stellvertreterin Jutta Götz-Neidhart sind die Schöffen Gerhard Fehr, Wolf-Dieter Dietrich und Mario Heinl dort tätig.

Sie erreichen das Ortsgericht im Rathaus montags von 16:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr unter Tel.: (0561) 5 11 02-59 oder per E-Mail an: Ortsgericht@Lohfelden.de. Die Sprechstunden des Ortsgerichts finden Sie auch unter der Rubrik „Wichtige Einrichtungen/Adressen“ im „Blickpunkt Lohfelden“ oder online auf der Homepage der Gemeinde Lohfelden unter dem Ortsgericht Lohfelden.