Die Ordnungsbehörde informiert: Erinnerung an die Erfüllung der Straßenreinigungspflicht

Erfüllung der Straßenreinigungspflicht

Danach sind vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18 Uhr sowohl

  • Fahrbahnen einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren, als auch 
  • Parkplätze, 
  • Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
  • Geh- und Überwege, sowie
  • Böschungen, Stützmauern etc.

zu reinigen.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lohfelden kann im Internet unter www.lohfelden.de eingesehen werden. Bei Fragen dazu melden Sie sich gern unter: 0561/51102-24 oder per E-Mail an:
ordnungsbehoerde@lohfelden.de.

Vielen Dank!