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Nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter
Grundlage für Allgemeinverfügung ist Bundesnaturschutzgesetz
"Grundsätzlich wissen wir um die Vernunft unserer Einwohner im Landkreis, solche Gartengeräte mit Bedacht zu benutzen. Jedoch waren die aktuellen Meldungen der Igelnothilfen und anderer Naturschutzverbände erschreckend und in letzter Zeit immer häufiger, obwohl es mittlerweile intelligente Geräte gibt. Um einen Flickenteppich einzelner kommunaler Satzungen zu vermeiden, schien uns die konkrete Bündelung auf Landkreisebene sinnvoll", sagt Umweltdezernent Thomas Ackermann.
Grundlage für die Allgemeinverfügung ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) welches es verbietet, wild lebende Tiere wie Igle oder Amphibien zu verletzen oder zu töten.
Igel und auch viele Amphibien und Reptilien verlieren immer mehr an Lebensraum und werden daher immer seltener. "Diese Allgemeinverfügung ist ein Baustein, der den weiteren Rückgang bedrohter Arten zumindest verlangsamen kann", ergänzt Roman Krettek, Fachdienstleiter der Unteren Naturschutzbehörde, "weiterhin soll die Verfügung dazu beitragen, dass den nachtaktiven Tieren weniger Leiden und Schmerzen zugefügt werden."
Die Gemeinde Lohfelde appelliert an alle Besitzer von Mährobotern, sich an die neuen Regeln zu halten und eine entsprechende Programmierung des Mähroboters vorzunehmen.
