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Änderung der Höchstparkdauer auf 2 Stunden
Mit Parkscheibe 2 Stunden kostenfrei parken
Dort darf zwei Stunden kostenfrei geparkt werden, soweit eine Parkscheibe von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht wird.
Wer dort jedoch ohne vorgeschriebene Parkscheibe parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße i.H.v. 20,- € belegt werden kann.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Lohfelden beabsichtigt auch weiterhin regelmäßige Parkraumüberwachungen durchzuführen.
Ich appelliere daher auf gegenseitige Rücksichtnahme und bitte die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
