PIN-Rücksetzdienst für Online-Ausweis wieder verfügbar

Kostenlose Anforderung möglich

Der PIN-Rücksetzbrief kann kostenlos unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de angefordert werden. Für die Bestellung werden ein gültiger Personalausweis oder eine eID-Karte, die kostenlose AusweisApp sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein geeignetes Kartenlesegerät benötigt. Der Ausweis wird dabei elektronisch ausgelesen. Zur Bestätigung ist lediglich die sechsstellige Zugangsnummer (CAN) erforderlich, die sich auf der Vorderseite des Ausweisdokuments befindet. Die bisherige PIN muss nicht bekannt sein.

Der PIN-Rücksetzbrief wird an die im Ausweisdokument gespeicherte deutsche Meldeadresse geschickt und persönlich über das POSTIDENT-Verfahren zugestellt. Er enthält eine neue PIN sowie einen Aktivierungscode. Nach Erhalt des Briefes kann die Online-Ausweisfunktion entsprechend den beigefügten Anweisungen aktiviert werden. Anschließend kann eine eigene sechsstellige PIN festgelegt werden.

Das Angebot richtet sich an Personen ab 16 Jahren mit deutscher Meldeadresse, die einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte besitzen. Für Inhaberinnen und Inhaber eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) steht der Online-Rücksetzdienst nicht zur Verfügung. Sie können sich zur PIN-Neusetzung an die zuständige Ausländerbehörde wenden.

Die Wiedereinführung steht auch im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet). Die von der Bundesregierung entwickelte staatliche EUDI-Wallet-App trägt den Namen „d-you“ und soll ab Anfang 2027 schrittweise zur Verfügung stehen. Mit ihr sollen sich Bürgerinnen und Bürger künftig digital ausweisen sowie elektronische Nachweise auf ihrem Smartphone speichern und nutzen können. Die Anwendung wird freiwillig und kostenlos sein.