Folge 10: Wie der Sonnenstrom vom Dach allen im Haus zugutekommt

Strom vom Dach beziehen, wollen viele.

Die Menschen wollen das: 59 % der Mieterinnen und Mieter würden laut einer Umfrage des Bundesverbands Solarwirtschaft Strom vom eigenen Dach beziehen. Im Mehrfamilienhaus gehört das Dach dem Eigentümer, verbraucht wird der Strom in den Wohnungen. Damit der Solarstrom dort ankommt, müssen sich Eigentümer, Mieter und Hausverwaltung einigen. Alles läuft auf eine Frage hinaus: Wem gehört welche Kilowattstunde? Darauf gibt es mehrere Antworten. Drei kommen für die meisten Häuser in Frage.


Jeder für sich: Steckersolar

Dafür braucht es das Dach noch nicht. Jeder kann für sich anfangen. Ein Steckersolargerät am Balkon speist bis zu 800 Watt in die eigene Steckdose. Was in der Wohnung gerade nicht verbraucht wird, fließt unentgeltlich ins Netz. Deshalb werden die Geräte inzwischen mit einer kleinen Batterie angeboten, die den Mittagsstrom in den Abend rettet. Die Anmeldung ist unbürokratisch. Und seit 2024 dürfen Vermieter und Eigentümer die Erlaubnis nur noch in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Viele Hausgemeinschaften einigen sich sogar darauf, die „Balkonkraftwerke“ auf das gemeinsame Dach zu lassen, wo sie mehr Strom ernten als am Balkon.


Einer für alle: der Mieterstrom

Meist baut der Vermieter die Anlage auf das Dach und verkauft den Strom günstiger und ohne Abnahmeverpflichtung an seine Mieter. Der Vermieter wird damit trotzdem zum Stromlieferanten, mit Abrechnung, Fristen und Meldepflichten. Die meisten können das nicht leisten und geben es an einen Dienstleister ab. Zudem müssen alle Wohnungen auf einem gemeinsamen Zähler geführt werden. Im Neubau ist das eine Frage der Planung, im bewohnten Haus ein größerer Umbau. Deshalb spielt der Mieterstrom seine Stärken im Neubau aus.


Alle gemeinsam: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Seit 2024 gibt es einen dritten Weg. In der Regel legt die Hausgemeinschaft einen Schlüssel fest, nach dem der Solarstrom vom Dach verteilt wird. Mit diesem Schlüssel rechnet der Messstellenbetreiber den Stromverbrauch getrennt nach Solar- und Reststrom aus. Jede Partei wählt ihren Reststromvertrag weiter selbst, niemand wird zum Stromlieferanten. Dabei behalten die Zähler ihren Platz, müssen aber durch „Intelligente Messsysteme“ ersetzt werden. Das erledigt der Messstellenbetreiber, die Elektrik bleibt unberührt. Unter dem Strich machen die geringfügigen baulichen Anpassungen die GGV für Bestandsgebäude und Eigentümergemeinschaften zur ersten Wahl.

Gute Wege gibt es also. Schwierig ist etwas anderes: Unter einem Dach wohnen Menschen mit unterschiedlichen Interessen, die sich auf einen gemeinsamen Weg verständigen müssen. Von allein geschieht das nicht. Es braucht jemanden, der die Sache in die Hand nimmt und die anderen zu einer Entscheidung bringt. Und in der Praxis müssten noch ein paar Stellschrauben nachjustiert werden. Welche das sind, ist bekannt. Dann füllen sich auch die leeren Dächer.


Text von Gerd Bettenwort, aktives Mitglied der DGS Sektion Kassel


Der Arbeitskreis Energie möchte einen Stammtisch für interessierte Menschen ins Leben rufen, die ihre Kosten für Strom und Wärme senken und die Energiewende unterstützen wollen. 

Kontakt und Nachfragen: henner@groeschner.de