Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselAuch Aushilfstätigkeiten, geringfügig Beschäftigte, Minijobs, Auszubildende, Praktikanten oder ehrenamtliche Tätigkeiten lösen die Belehrungspflicht aus.
Ohne eine gültige Belehrungsbescheinigung ist das Arbeiten mit Lebensmitteln nicht gestattet.
Informationen, u.a. zur Gültigkeit, Folgebelehrung und weitere häufig gestellte Fragen und Antworten, finden Sie in nachfolgendem Link:
Verfahrensablauf
Wie bieten Ihnen Termine in Kassel, Hofgeismar und Wolfhagen an. Die verbindliche Anmeldung zur Belehrung erfolgt telefonisch (siehe Rubrik "Wen können Sie anrufen?") oder Online über nachfolgenden Link:
Bitte planen Sie bei der Terminauswahl ausreichend Zeit (ca. 2 Stunden) ein.
Besonderheiten:
Bei geringem oder keinem Verständnis der deutschen Sprache, nutzen Sie bitte die telefonische Anmeldung!
Bearbeitungsdauer
Die Aushändigung der Bescheinigung erfolgt in der Regel am Tag der Belehrung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?