Angebote und Förderungen
Angebote und Förderungen im Bereich Klimaschutz
Förderung CO2-einsparende Maßnahmen
Ab 1.12.2023 tritt das Förderprogramm „CO2-einsparende Maßnahmen“ in Kraft.
Die Beantragung der Förderung erfolgt zukünftig über ein Online-Formular. Bis dahin können Antragsunterlagen auch per E-Mail an klimaschutz@lohfelden.de eingereicht werden. Welche Unterlagen dazu benötigt werden, ist weiter unten aufgeführt.
Das Förderprogramm „CO2-einsparende Maßnahmen“ wendet sich an Besitzer von bestehenden Wohngebäuden in Lohfelden. Neubauten fallen nicht in die Förderung, die Baugenehmigung des bestehenden Wohngebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen bei Antragstellung. Die Besitzer können Privatpersonen oder Firmen sein. Die Wohnungen können selbstgenutzt oder vermietet sein oder Eigentumswohnungen. Das Gebäude muss sich aber in der Gemarkung der Gemeinde Lohfelden befindet. Für jedes Gebäude kann nur einmalig ein Antrag gestellt werden.
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss ein von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgelegt werden. Gefördert werden Anlagen, deren individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) nach dem 01.04.2021 erstellt worden ist. Ein Sanierungsfahrplan kann nur von einem Energie-Effizienz-Experten mit einer Vor-Ort-Beratung angefertigt werden. Solch einen Energieberater finden Sie auch in ihrer Nähe auf der Internetseite https://www.energie-effizienz-experten.de/
Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundförderung und einer maßnahmenbezogenen Förderung. Die Grundförderung beträgt 500 €. Die Grundförderung kann nur in Verbindung mit der Förderung einer umgesetzten Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan iSFP erfolgen.
Für eine Maßnahme, die im Sanierungsfahrplan iSFP vorgeschlagen wurde, wird zusätzlich eine Förderung von 2500 € ausgezahlt. Bei der Maßnahme kann es sich z.B. um eine Wärmepumpe, eine Dämmung, wärmedämmende Fenster oder Solarthermie handeln.
PV-Dachanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen, da es hierfür ein eigenes Förderprogramm der Gemeinde Lohfelden gibt (s. Förderprogramm „100 Dächer für Lohfelden“).
Für das Förderprogramm „CO2-einsparende Maßnahmen“ stellt die Gemeinde Lohfelden jährlich 50.000€ zur Verfügung. Für den Förderantrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Rechnung über die ausgeführte Maßnahme
- Nachweis über die Durchführung der Maßnahme
- Bei Anlagentechnik ein Inbetriebnahme-Protokoll, bestätigt durch eine Fachfirma
Ein Antrag kann erst nach erfolgter Inbetriebnahme erfolgen. Bis spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme möglich. Unvollständige oder vorläufig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Klimaschutzmanagement per E-Mail an klimaschutz@lohfelden.de oder telefonisch unter 0561 51102-21.
PV-Förderung „100 Dächer für Lohfelden“
Ab 1.12.2023 tritt das Photovoltaik-Förderprogramm „100 Dächer für Lohfelden“ in Kraft.
Die Beantragung der Förderung erfolgt zukünftig über ein Online-Formular. Bis dahin können Antragsunterlagen auch per E-Mail an klimaschutz@lohfelden.de eingereicht werden. Welche Unterlagen dazu benötigt werden, ist weiter unten aufgeführt.
Das Photovoltaik (PV) -Förderprogramm „100 Dächer für Lohfelden“ wendet sich an Besitzer von Wohngebäuden in Lohfelden, die auf ihrem Dach eine PV-Anlage mit mehr als 2000 Wp Leistung errichten möchten. Auch ein Batteriespeicher für die PV-Anlage ist förderbar. Gefördert werden Anlagen, deren Inbetriebnahme nach dem 28.04.2023 erfolgt ist.
Die Besitzer können Privatpersonen oder Firmen sein. Die Wohnungen können selbstgenutzt oder vermietet sein oder Eigentumswohnungen. Wichtig ist, dass das Gebäude sich in der Gemeinde Lohfelden befindet. Für jedes Gebäude kann nur einmalig ein Antrag gestellt werden. Die Fördersumme beträgt 10 % der Gesamtkosten inkl. Montage, maximal jedoch 1000 € als Zuschuss von der Gemeinde Lohfelden.
Für 2023 stehen für die Förderung 100.000 € zur Verfügung und in den Folgejahren jeweils 50.000 € jährlich. Für den Förderantrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Rechnung über die ausgeführte Maßnahme
- Inbetriebnahme-Protokoll oder die gesetzlich vorgeschriebene Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Ein Antrag kann erst nach erfolgter Inbetriebnahme erfolgen. Bis spätestens 9 Monate nach Inbetriebnahme ist eine Beantragung möglich. Unvollständige oder vorläufig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Klimaschutzmanagement per E-Mail an klimaschutz@lohfelden.de oder telefonisch unter 0561 51102-21.

Photovoltaik-Fahrradanhänger
Dabei handelt es sich um einen Fahrradanhänger mit einem Solarmodul in der Größe eines PV-Balkonmoduls. Damit lässt sich die Funktionsweise eines PV-Balkonmoduls sehr gut veranschaulichen. Weitere Informationen zur Ausleihe erhalten Sie bei Frau Paul.
