Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lohfelden Bebauungsplan Nr. 61 „Hauptstraße – zentraler Ber
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 61 „Hauptstraße – Zentraler Bereich“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025 auf der Homepage der Gemeinde Lohfelden, https://www.lohfelden.de/de/rathaus/mitteilungen/bauleitplanungen/ veröffentlicht. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.
Darüber hinaus liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Planungsunterlagen während des Beteiligungszeitraumes bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lohfelden, Rathaus, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, 34253 Lohfelden, Zimmer 15, während der öffentlichen Sprechzeiten
montags 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
dienstags und donnerstags 08:30 – 12:00 und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
freitags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel: 0561-51102-2015) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)
Flora/Fauna: Aussagen zu Struktur und zur weitestgehenden Sicherung der Biotopausstattung (insbesondere Informationen zum Baumschutz entlang des Friedrich-Ebert-Rings), Zeitenregelung für die Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Setzzeiten (Stellungnahme, Umweltbericht)
Boden und Flächen: Informationen zur Flächeninanspruchnahme und von Bebauung freizuhaltende Gebiete (Umweltbericht)
Wasser: Umgang und Rückhaltung von Niederschlagswasser, Aussagen zur Versickerung (Umweltbericht)
Klima: Informationen zu Auswirkungen auf Kleinklima und zur Solarenergie (Bestandsanalyse Solarenergie, Umweltbericht)
Mensch: Informationen zur Parkraumuntersuchung und –konzeption, Sicherung der öffentlichen Grünflächen (insb. Berliner Platz) in ihrer Erholungsfunktion, Sicherung der Nahversorgungsinfrastruktur (Umweltbericht, Begründung, Gutachten Parkraumuntersuchung)
Orts- und Landschaftsbild: Informationen zu denkmalgeschützten Gesamtanlagen, Aussagen zur Vermeidung negativer Auswirkungen durch eine erhöhte Verdichtung, Information zur Fernwirkung (Kammlage Berliner Straße) (Begründung, Umweltbericht).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise per E-Mail an die Adresse: ortsentwicklung@lohfelden.de gerichtet werden oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Lohfelden abgegeben werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Lohfelden, den 09.10.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden
gez. Uwe Jäger
Bürgermeister
- Schaub, Katharina, © Geo-Verlag Kaufungen