Man Voiter Putting Ballot Into Voting box. Democracy Freedom Concept

Informationen zu den vier Kommunalwahlen am 15.03.2026

Informationen zu den Kommunalwahlen 

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An dieser Stelle möchten wir Ihnen in den kommenden Wochen einige Informationen zu den Kommunalwahlen am 15. März 2026 geben.



  • Definition "Kommunalwahlen"

    Unter Kommunalwahlen versteht man die auf kommunaler Ebene stattfindenden Wahlen und Abstimmungen, die von den 421 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Die Wahlperiode beträgt jeweils 5 Jahre, beginnt am 01. April 2026 und endet am 31. März 2031. 

    Die Wählerinnen und Wähler in Lohfelden bestimmen daher mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung der Gemeindevertretung hier in Lohfelden für die nächsten 5 Jahre.

    Des Weiteren wählen Sie die Abgeordneten in den Kreistag des Landkreises Kassel. 

    Die Ausländerbeiratswahlen finden ebenfalls am 15. März 2026 statt. Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet sind und die keine Integrations-Kommission gebildet haben. Die Wahlperiode des Ausländerbeirats beträgt ebenfalls 5 Jahre. 

  • Was / wer wird in Lohfelden gewählt?

    In Lohfelden finden am 15. März 2026 folgende 4 Wahlen statt: 

    • Wahl der Gemeindevertretung in Lohfelden
    • Wahl des Kreistages des Landkreises Kassel
    • Wahl des Ausländerbeirates in Lohfelden
    • Wahl des Kreisausländerbeirates des Landkreises Kassel


    Die meisten Wählerinnen und Wähler werden nicht für alle 4 Wahlen wahlberechtigt sein. Für die Ausländerbeiratswahlen gilt grundsätzlich eine andere Wahlberechtigung als für die anderen Kommunalwahlen.

    Ihre persönliche Wahlberechtigung können Sie der Wahlbenachrichtigung auf der Vorderseite im oberen Drittel entnehmen. 

  • Musterstimmzettel

  • Wahlbenachrichtigungen

    Die Wahlbenachrichtigungen gehen allen Wahlberechtigten vom 02. Februar bis spätestens 22. Februar 2026 zu.

    Sollte Ihnen bis zum 22. Februar keine Wahlberechtigung vorliegen, so empfiehlt es sich bei der Gemeindeverwaltung (Wahlamt - Bürgerservice) nachzufragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind – denn Wählen darf nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist! 


  • Briefwahl

    Die Briefwahl (Beantragung eines Wahlscheins) ist ab Montag, 02.02.2026 möglich. Die Briefwahl kann online, postalisch mit dem Vordruck der Wahlbenachrichtigung, formlos per E-Mail oder Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist rechtlich nicht möglich. 

  • Weitere Informationen

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Lohfelden, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, 34253 Lohfelden.

gez. Kai Hast
Wahlleiter

So erreichen uns bei Fragen zur Wahl::

Wahlamt
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Rufnummer: +49 561 5 11 02-5995
E-Mail: wahlen@lohfelden.de

Fragen zur Wahlbenachrichtigung:
Rufnummer: +49 561 5 11 02-2026
E-Mail: buergerservice@lohfelden.de

Termin zur Briefwahl vereinbaren:
Rufnummer: +49 561 5 11 02-2026
E-Mail: buergerservice@lohfelden.de