Man Voiter Putting Ballot Into Voting box. Democracy Freedom Concept

Wahlberechtigung - Wer darf wählen?

Voraussetzungen

Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in der Gemeinde Lohfelden ist gemäß § 30 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) jede Person, die am Wahltag die folgenden Voraussetzungen erfüllt: 

  1. Sie ist deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) oder besitzt die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und hat ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland;
  2. Sie hat das achtzehnte Lebensjahr vollendet (Geburtsdatum spätestens 15. März 2008);
  3. Sie hat seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Gemeinde Lohfelden (spätestens am 1. Februar 2026 zugezogen). 

Für Personen mit Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als maßgeblicher Wohnsitz. 

Wahlberechtigung bei Ausländerbeiratswahlen

Wahlberechtigt bei den Wahlen zum Ausländerbeirat ist gemäß § 86 Abs. 2 HGO jede ausländische Einwohnerin und jeder ausländische Einwohner, die/der am Wahltag

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (Geburtsdatum spätestens 15. März 2008) und
  2. seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde Lohfelden ihren/seinen Wohnsitz hat (spätestens am 1. Februar 2026 zugezogen).

Auch hier gilt bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen: der Wohnsitz der Hauptwohnung ist maßgeblich.

Haben Sie konkrete Fragen zur Briefwahl oder Ihrer Wahlberechtigung oder wollen Sie einen Termin vereinbaren, so wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden, Tel. 51102-2026, E-Mail buergerservice@lohfelden.de

gez. Kai Hast
Wahlleiter