Wichtige Informationen zum Winterdienst

Ausnahmen beim Winterdienst

Hiervon gibt es allerdings zwei Ausnahmen:

  1. Wohnt der oder die Anliegende im verkehrsberuhigten Bereich oder einer Fußgängerzone, so ist ein 1,5 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg zu räumen.
  2. Anliegende von öffentlichen Fußwegen haben auf diesem Weg bis zur Mitte Winterdienst durchzuführen.

Bei Fragen hierzu melden Sie sich gern unter: 0561/51102-2024 oder per E-Mail an: ordnungsbehoerde@lohfelden.de.