Die Ordnungsbehörde informiert: Vorsichtsmaßnahmen für Silvester

Ausreichend Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden einhalten

  • Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abbrennen.
  • Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenster oder auf Dächer werfen.
  • Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten, oder aus eingegrabenen Rohren.
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, bitte nicht kontrollieren oder nachzünden. Übergießen Sie die nicht gezündeten Feuerwerkskörper stattdessen mit Wasser, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
  • Lassen Sie Wunderkerzen von ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen.


Weiterhin ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern gemäß § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ausdrücklich verboten.

Bei Fragen hierzu, melden Sie sich gern bei den Mitarbeitenden des Sachgebietes Ordnung, Gewerbe und Verkehr unter 0561 51102-2024.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und einen guten Rutsch ins neue Jahr.