Warnung vor unseriösen Haustürgeschäften

Tipps der Polizei bei Haustürgeschäften

  • Nehmen Sie sich Zeit und tätigen Sie keine Spontankäufe.
  • Bezahlen Sie nichts in bar.
  • Lassen Sie unaufgefordert kommende „Vertreterinnen bzw. Vertreter“ oder „Verkäuferinnen bzw. Verkäufer“ nur in Ihre Wohnung, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass es sich um eine seriöse Geschäftsperson handelt, etwa aufgrund von persönlichen Empfehlungen durch Freundinnen und Freunde oder Bekannte und Vorzeigen des Gewerbescheins.
  • Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
  • Bitten Sie Nachbarinnen bzw. Nachbarn oder Bekannte als Zeuginnen bzw. Zeugen dazu, denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft, ab.
  • Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an die Verkäuferin bzw. den Verkäufer.
  • Für weitere Informationen steht Ihnen auch Ihre örtliche Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Adresse finden Sie unter:  www.verbraucherzentrale.de oder in Ihrem örtlichen Telefonbuch.