Hinweise und Beschwerden: Warum Ihre Mitwirkung so wichtig ist
Rückfragen sind nicht möglich:
- Oft benötigen wir für eine gezielte Prüfung oder Abhilfe weitere Informationen. Ohne Kontaktmöglichkeit können wir diese nicht einholen.
- Verfahren sind ohne Mitwirkung oft unzulässig: In bestimmten Fällen (z. B. bei ordnungsrechtlichen Anzeigen) ist ein Verwaltungsverfahren nur mit der Mitwirkung der hinweisgebenden Person möglich – etwa als Zeugin oder Zeuge.
- Schutz vor Missbrauch: Anonyme Beschwerden können leicht genutzt werden, um andere zu belasten oder in ein schlechtes Licht zu rücken – das gefährdet das Miteinander und belastet unsere Mitarbeitenden.
Effiziente Bearbeitung:
Eine klare Kommunikation auf Augenhöhe – einschließlich der Möglichkeit zur Rücksprache – ermöglicht eine schnellere und zielgerichtetere Bearbeitung Ihres Anliegens. Sie hilft dabei, Verwaltungsressourcen sinnvoll einzusetzen und sachgerechte Lösungen zu finden.
Daher unser herzlicher Appell an Sie:
Bitte geben Sie bei Hinweisen, Beschwerden, Anregungen oder Anzeigen immer auch Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an. Nur so können wir Rückfragen stellen, den Sachverhalt klären – und gemeinsam an einer Lösung arbeiten.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich und datenschutzkonform.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Uwe Jäger
Bürgermeister