Bettina Nieuwenhuis rückt als ehrenamtliche Beigeordnete nach

Personeller Wechsel im Gemeindevorstand

Im Anschluss daran leistete Bettina Nieuwenhuis den Diensteid gemäß § 47 des Hessischen Beamtengesetzes. Die stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung sprach den Eid vor, den die frisch ernannte Beigeordnete mit den Worten: „Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“ wiederholte und damit ihr Gelöbnis ablegte.

Nach § 46 Abs. 1 HGO wurde Bettina Nieuwenhuis durch die stellvertretende Vorsitzende in ihr Amt eingeführt und auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Amtseinführung und Verpflichtung wurden durch einen symbolischen Handschlag besiegelt.

Zuletzt unterzeichnete die neue Beigeordnete die Mitteilung über die sofortige Mandatsniederlegung als Gemeindevertreterin sowie den Empfang der Ernennungsurkunde und die Niederschrift zur Vereidigung.