Briefwahl zu Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Hessen ab 02.02.2026 möglich!
Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie wie folgt beantragen:
- mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung,
- persönlich / mündlich (nicht telefonisch),
- per E-Mail,
- online über den Link https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6633017
Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben.
Mit dem Wahlschein erhalten Sie:
- die Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- die entsprechenden amtlichen Stimmzettelumschläge,
- einen freigemachten Wahlbriefumschlag (kein Porto erforderlich),
- sowie ein Merkblatt, das die Briefwahl Schritt für Schritt erklärt.
Sie können Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Bürgerservice beantragen und direkt mitnehmen. Dort besteht außerdem die Möglichkeit, Ihre Stimmen sofort vor Ort in einer Wahlkabine abzugeben.
Für die Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist kein Termin im Rathaus erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Themenportal Wahlen im Internet unter https://wahlen.hessen.de
oder unter https://www.deinedemokratie.de/kommunalwahl/
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Lohfelden, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, 34253 Lohfelden.
Unter folgender Rufnummer ist das Wahlamt erreichbar:
Tel. 0561 51102-5995 oder per E-Mail: wahlen@lohfelden.de
Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Wahlberechtigung oder zur Briefwahl, so wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden, Tel. 51102-2026, E-Mail: buergerservice@lohfelden.de.
gez. Kai Hast
Wahlleiter
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen, zu den Wahlarten sowie zum Wahlverfahren finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage.
